Elterngeld beantragen – wann, wo und mit welchen Unterlagen
Stand: 19. Oktober 2026 · allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Fachberatung
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und nicht oder nur wenig arbeiten. Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle. Am wichtigsten ist dabei die Frage, wann er dort sein muss.
Wann muss der Antrag da sein?
Beantragen kannst du Elterngeld erst nach der Geburt. Eine feste Frist gibt es nicht – aber rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht.
- Lebensmonate zählen ab dem Geburtstag, nicht nach dem Kalender: Ist dein Kind am 15. März geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April.
- Beispiel: Geht der Antrag erst im fünften Lebensmonat ein, gibt es rückwirkend nur noch Geld für den zweiten bis vierten Lebensmonat. Der erste Lebensmonat fällt weg.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Zuständig ist die Elterngeldstelle, in deren Bezirk dein Kind wohnt. Wer das ist, regelt jedes Bundesland selbst – mal das Jugendamt, mal ein Landesamt oder eine Landesbank.
- Online: Auf mein-elterngeldantrag.de gibst du die Postleitzahl deines Kindes ein. Dann siehst du deine Elterngeldstelle und den Weg zum Online-Antrag. Dafür brauchst du ein Nutzerkonto, je nach Bundesland zum Beispiel die BundID.
- Auf Papier: Das Formular deines Bundeslands gibt es bei der Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinden, den meisten Krankenkassen und in Geburtskliniken. Auf Papier brauchst du kein Konto, aber deine Unterschrift.
Welche Unterlagen brauche ich?
Was genau gebraucht wird, hängt von deinem Bundesland und deiner Lage ab. Typisch sind:
- die Geburtsurkunde deines Kindes mit dem Zweck „für Elterngeld“ – bekommst du beim Standesamt
- Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor der Geburt (gab es Mutterschutz: der zwölf Monate davor) – bei Selbstständigen der Einkommensteuerbescheid für das Jahr vor der Geburt
- die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Bescheinigung des Arbeitgebers über seinen Zuschuss
- wenn du während des Elterngelds in Teilzeit arbeitest: eine Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitszeit und Einkommen
Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
Im Antrag legst du für jeden Lebensmonat fest, welche Art von Elterngeld du bekommen möchtest:
- Basiselterngeld gibt es in den ersten 14 Lebensmonaten.
- ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch, läuft dafür doppelt so lange – gut, wenn du in Teilzeit arbeitest.
- Den Partnerschaftsbonus gibt es zusätzlich, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren sind, gilt: Beide Eltern dürfen höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld bekommen, und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Frühgeburten und Mehrlingen.
Beim Planen hilft der offizielle Elterngeldrechner mit Planer des Familienportals. Die Aufteilung kannst du später noch ändern.
Nach dem Antrag
- Bearbeitung: Eine feste Frist gibt es nicht – je nach Elterngeldstelle dauert es einige Wochen, manchmal länger. Fehlt etwas, meldet sich die Stelle.
- Vorläufiger Bescheid: Oft wird Elterngeld zuerst nur vorläufig bewilligt, zum Beispiel wenn du währenddessen arbeitest. Dann brauchst du nach dem Bezug noch Nachweise, danach kommt der endgültige Bescheid.
- Nicht einverstanden? Die Frist für den Widerspruch steht im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ – meist ein Monat ab Bekanntgabe.
Elternzeit nicht vergessen
Wenn du angestellt bist und Elternzeit nehmen möchtest, meldest du sie spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber an. Seit Mai 2025 reicht dafür die Textform, also zum Beispiel ein Brief oder eine E-Mail.
Geplante Änderungen
Das Bundesfamilienministerium hat eine Reform des Elterngelds für Kinder vorgeschlagen, die ab November 2027 geboren werden. Stand Oktober 2026 ist sie noch nicht beschlossen. Für früher geborene Kinder bleibt alles, wie hier beschrieben.
Kostenlose Beratung
Deine Elterngeldstelle berät dich selbst. Kostenlos helfen auch Schwangerschaftsberatungsstellen – zum Beispiel der Stadt oder des Kreises, von Caritas, Diakonie oder pro familia.
Wie Vorgangsklar dir hilft
Die Begleitung für Elterngeld ist in Arbeit: Vorgangsklar fragt deine Lage ab und macht daraus deine persönliche Liste – welche Unterlagen für wen, was schon da ist, was noch fehlt. Das Datum, bis wann dein Antrag da sein soll, trägst du selbst ein, und die App zeigt dir, wie viele Tage noch bleiben. Danach behältst du Bescheid, Nachweise und Fristen im Blick.
Testphase: Elterngeld ist in der App noch nicht freigeschaltet. Bitte lade noch keine echten Unterlagen hoch.
Quellen
- § 7 BEEG – Antragstellung (rückwirkend drei Lebensmonate)
- § 4 BEEG – Bezugsdauer und Arten des Elterngelds
- § 8 BEEG – vorläufige Zahlung und Nachweise
- § 16 BEEG – Elternzeit anmelden
- § 84 SGG – Frist und Form des Widerspruchs
- Familienportal – Wie kann ich Elterngeld beantragen?
- mein-elterngeldantrag.de – zuständige Stelle und Online-Antrag
- Service Berlin – Elterngeld beantragen (Unterlagen)
- evangelisch.de – Reformentwurf für Geburten ab November 2027 (7. Juli 2026)